ENERGIEAUDIT FÜR NICHT-KMU

 

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Mio EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio EUR Jahresbilanzsumme sind zum Stichtag 5.Dezember 2015 verpflichtet ein Energieaudit nach DIN 16247 durchgeführt zu haben und alle vier Jahre zu wiederholen. Die Pflichtverletzung wird mit empflindlichen Bußgeldern durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) geahndet.

Sollten Sie noch kein Audit durchgeführt haben oder eine Wiederholung benötigen, sollten sie jetzt handeln, bevor Ihr Unternehmen durch eine Stichprobe des Bafa entdeckt wird und neben den Geldstrafen ein Imageverlust nach möglicher Veröffentlichung droht.

Die Pflicht zur Durchführung eines Audits entfällt, wenn im Unternehmen die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 500001 bis Ende des Jahres 2016 erfolgt.

 

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