Bei Verkauf oder Vermietung ist ein gültiger Energieausweis für ein Gebäude vorzulegen. In den vielen Fällen ist ein Verbrauchsausweis auf Basis der Verbräuche der letzten drei Jahre möglich. Ausweise für einzelne Wohnungen oder Einheiten sind unzulässig.
Energieausweise für Nicht-Wohngebäude können wahlweise auf Grundlage des Verbrauchs oder des Bedarfs nach Gebäudeklasse und spezifischer Nutzung ausgestellt werden. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohnen und Gewerbe) sind getrennte Ausweise auszustellen.
Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren und sind in öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000m² Nettogrundfläche auszuhängen.
Für Neubauten erstellen wir Ihnen gerne den ENEV/GEG-Berechnungsnachweis für den Bauantrag, inkl. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.